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Vermögensaufbau

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuabschlüsse ablöst. Du sparst darin in Fonds und ETFs statt in klassischen Versicherungsprodukten und erhältst auf deine Einzahlungen eine Zulage von bis zu 540 Euro im Jahr.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Depot für die private Altersvorsorge, in dem du in Fonds und ETFs anlegst. Der Staat fördert deine Einzahlungen mit einer Zulage. Anders als beim klassischen Riester-Vertrag gibt es beim Depot keine Beitragsgarantie - dafür investierst du direkt am Kapitalmarkt und trägst dessen Schwankungen.

Die Reform ist beschlossen: Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Es gilt ab dem 1. Januar 2027.

Wer keine Schwankungen möchte, ist nicht ausgeschlossen: Neben dem Depot ohne Garantie bleiben geförderte Produkte mit einer Garantie von 80 bis 100 Prozent der Einzahlungen wählbar.

Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?

Die Förderung läuft in zwei Stufen. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro, das ergibt bis zu 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr kommen 25 Cent je Euro dazu. In der Summe sind bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich möglich.

Familien erhalten zusätzlich 300 Euro Kinderzulage pro Kind - und zwar bereits ab 300 Euro Sparbeitrag im Jahr, also 25 Euro monatlich. Bei zwei Kindern summiert sich die jährliche Förderung damit auf bis zu 1.140 Euro; bezogen auf 1.800 Euro Eigenbeitrag ist das eine Förderquote von über 60 Prozent.

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

  • Bis 360 Euro Eigenbeitrag: 50 Cent Zulage je Euro, maximal 180 Euro
  • Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag: 25 Cent je Euro, zusammen maximal 540 Euro
  • Kinderzulage: 300 Euro je Kind, bereits ab 300 Euro Sparbeitrag im Jahr
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
  • Zulagen gibt es bis 1.800 Euro Eigenbeitrag; einzahlen kannst du bis 6.840 Euro pro Jahr

Wie viel muss ich monatlich einzahlen?

Für die volle Grundzulage reichen 150 Euro monatlich, also 1.800 Euro im Jahr. Mehr Zulage gibt es darüber nicht - die Staffel endet bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.

Einzahlen kannst du trotzdem deutlich mehr: bis zu 6.840 Euro pro Jahr, also 570 Euro monatlich. Diese Beträge bringen keine zusätzliche Zulage, wirken aber über den Sonderausgabenabzug und den Zinseszins im Depot.

Höhere Beiträge lohnen sich trotzdem, denn die Erträge im Depot bleiben in der Ansparphase unversteuert. Dieser Steuerstundungseffekt wirkt über Jahrzehnte wie ein zusätzlicher Zinseszins.

Was ist der Unterschied zur Riester-Rente?

Der zentrale Unterschied liegt in der Anlage und in der Garantie. Klassische Riester-Verträge mussten zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zusichern. Diese Garantie zwang die Anbieter in sichere, niedrig verzinste Anlagen - ein Hauptgrund für die schwache Rendite vieler Verträge.

Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Garantie und setzt stattdessen auf Fonds und ETFs. Damit steigen Renditechance und Schwankung gleichermaßen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; abgelöst werden soll die Riester-Rente nur für Neuabschlüsse.

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

In der Ansparphase fällt auf Kursgewinne und Ausschüttungen im Depot keine Abgeltungssteuer an. Besteuert wird erst die spätere Auszahlung, dann mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand - der bei den meisten Menschen niedriger liegt als im Berufsleben.

Diese nachgelagerte Besteuerung ist neben der Zulage der zweite Förderhebel. Ein freies ETF-Depot versteuert Erträge dagegen laufend, was den Zinseszins über die Jahre bremst.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Besonders interessant ist es für Sparer mit langem Anlagehorizont, die Kursschwankungen aushalten, und für Familien mit Kindern, weil die Kinderzulage die Förderquote stark erhöht. Auch wer heute einen hohen Steuersatz hat und im Ruhestand einen niedrigeren erwartet, profitiert von der nachgelagerten Besteuerung.

Weniger geeignet ist es für alle, die auf eine garantierte Mindestleistung angewiesen sind oder das Geld vor dem Rentenalter brauchen könnten - gefördertes Kapital ist zweckgebunden.

Altersvorsorgedepot oder Immobilie als Kapitalanlage?

Beides sind Bausteine für den Vermögensaufbau, sie wirken aber unterschiedlich. Das Depot ist flexibel, breit gestreut und ohne Fremdkapital. Eine vermietete Immobilie arbeitet mit dem Hebel der Finanzierung, bringt Mieteinnahmen und über die Abschreibung einen Steuereffekt, bindet dafür Kapital und Aufwand.

In der Praxis schließt sich das nicht aus - viele Anleger kombinieren beides. Welche Gewichtung sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Steuersatz, Eigenkapital und Zeithorizont ab.

Häufige Fragen zu Altersvorsorgedepot

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.

Ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente?

Ja, für Neuabschlüsse ab 2027. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen mit der bisherigen Förderung unverändert weiter.

Wie viel Zulage bekomme ich maximal?

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, dazu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Wie viel muss ich für die volle Förderung einzahlen?

1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro monatlich. Mehr ist möglich, erhöht die Grundzulage aber nicht.

Gibt es eine Beitragsgarantie?

Beim Altersvorsorgedepot nicht - dort investierst du ohne Garantie am Kapitalmarkt. Wer eine Absicherung möchte, kann weiterhin geförderte Produkte mit 80 bis 100 Prozent Beitragsgarantie wählen.

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer an. Besteuert wird erst die Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.

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