Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf private Kapitalerträge in Deutschland. Sie beträgt 25 Prozent, dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank behält sie direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent auf den Kapitalertrag. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, also 1,375 Prozent des Ertrags. Ohne Kirchensteuer landest du damit bei 26,375 Prozent Gesamtbelastung.
Bist du kirchensteuerpflichtig, sinkt der Grundsatz rechnerisch auf 24,45 Prozent (bei 9 Prozent Kirchensteuer) beziehungsweise 24,51 Prozent (bei 8 Prozent). Grund: Der Sonderausgabenabzug für die Kirchensteuer ist bereits pauschal eingerechnet. Die Gesamtbelastung beträgt dann rund 27,99 beziehungsweise 27,82 Prozent - und die Kirchensteuer darf in der Steuererklärung nicht noch einmal abgezogen werden.
Der Solidaritätszuschlag wurde für die meisten Einkommensteuerzahler abgeschafft, auf die Abgeltungssteuer wird er weiterhin voll erhoben.
- Ohne Kirchensteuer: 25 % + Soli = 26,375 % des Ertrags
- Mit 9 % Kirchensteuer: rund 27,99 % des Ertrags
- Mit 8 % Kirchensteuer: rund 27,82 % des Ertrags
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?
Kapitalertragsteuer ist der amtliche Name der Steuer, die deine Bank einbehält. Abgeltungssteuer beschreibt ihre Wirkung: Mit dem Abzug ist deine Steuerschuld abgegolten, du musst die Erträge normalerweise nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Gemeint ist also dieselbe Steuer, nur aus zwei Blickwinkeln.
Im Gesetz steht übrigens „Abgeltungsteuer" ohne Fugen-s. Beide Schreibweisen meinen dasselbe.
Wie sichere ich mir den Freibetrag für die Abgeltungssteuer?
Über den Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Bis zur beauftragten Höhe behält sie dann keine Steuer ein. Du kannst den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, in der Summe aber nie mehr als 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) freistellen.
Hast du den Auftrag vergessen, ist nichts verloren: Über die Anlage KAP holst du dir zu viel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Steuererklärung zurück. Wer gar kein steuerpflichtiges Einkommen hat, beantragt beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung und bleibt von vornherein vom Abzug befreit.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, lohnt der Antrag auf Günstigerprüfung in der Steuererklärung. Das Finanzamt rechnet dann beide Varianten durch und wendet automatisch die günstigere an.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für Immobilien?
Nein, und das ist für Kapitalanleger der entscheidende Unterschied. Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert - dafür darfst du Zinsen, Verwaltungskosten und die AfA gegenrechnen.
Auch der Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie fällt nicht unter die Abgeltungssteuer. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren bleibt er sogar komplett steuerfrei. Ein Depotgewinn wird dagegen unabhängig von der Haltedauer besteuert.
Wird die Abgeltungssteuer erhöht oder abgeschafft?
Eine Anhebung auf 30 Prozent stand in den Koalitionsverhandlungen 2025 zur Debatte, wurde in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aber nicht aufgenommen. Stand August 2026 gilt der Satz von 25 Prozent unverändert.
Geändert hat sich etwas anderes: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte rückwirkend entfallen, die Verluste auf 20.000 Euro im Jahr gedeckelt hatte. Bestehen bleibt dagegen der eigene Verrechnungskreis für Aktienverluste: Sie lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.
