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Immobilien & Kauf

Hausgeld

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leistet. Es deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Üblich sind 3,00 bis 4,50 Euro je Quadratmeter im Monat; auf den Mieter umlegen lassen sich davon nur etwa 60 bis 70 Prozent.

Was beinhaltet das Hausgeld?

Drei Blöcke. Erstens die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums: Heizung, Wasser, Müll, Versicherung, Hausmeister, Gartenpflege, Allgemeinstrom. Zweitens die Verwaltungskosten für den WEG-Verwalter. Drittens die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für künftige Reparaturen.

Berechnet wird der Anteil grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 WEG), sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig verteilt.

  • Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums (umlagefähig)
  • Verwaltervergütung (nicht umlagefähig)
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (nicht umlagefähig)
  • Übliche Höhe: 3,00 bis 4,50 Euro je Quadratmeter und Monat

Welcher Teil vom Hausgeld ist umlagefähig?

Umlagefähig sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, also der Löwenanteil. Nicht umlagefähig sind die Verwaltervergütung und die Rücklagenzuführung - beides bleibt beim Eigentümer hängen. In der Praxis lassen sich rund 60 bis 70 Prozent des Hausgelds auf den Mieter umlegen.

Für die Renditerechnung ist genau dieser Rest entscheidend: Er ist Teil der nicht umlagefähigen Kosten, die deinen Cashflow belasten und die Nettomietrendite von der Bruttomietrendite unterscheiden.

Wie funktionieren Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?

Der Verwalter stellt jährlich einen Wirtschaftsplan mit den erwarteten Kosten auf. Beschlossen werden seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 nicht mehr der Plan selbst, sondern die daraus folgenden Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG). Diese Vorschüsse sind dein Hausgeld.

Nach Jahresende folgt die Jahresabrechnung. Beschlossen wird auch hier nur die Differenz zwischen gezahlten Vorschüssen und tatsächlichen Kosten, die sogenannte Abrechnungsspitze (§ 28 Abs. 2 WEG). Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Gutschrift.

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?

Bei einer vermieteten Wohnung ja, aber nicht in einer Summe und nicht sofort. Absetzbar sind die tatsächlich verausgabten Kosten und die Verwaltergebühr. Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage zählt erst in dem Jahr, in dem die Gemeinschaft das Geld tatsächlich ausgibt.

Praktisch heißt das: Du brauchst die Jahresabrechnung, nicht nur die Summe deiner Überweisungen. Bei Selbstnutzung sind allenfalls die Lohnanteile haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Zwei völlig verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Hausgeld zahlst du als Eigentümer an deine Eigentümergemeinschaft. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung. Ältere Texte nennen das Hausgeld manchmal ebenfalls Wohngeld - gemeint ist dann aber die Eigentümerzahlung.

Häufige Fragen zu Hausgeld

Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Die monatliche Vorauszahlung an die Eigentümergemeinschaft für Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage, festgelegt über den Wirtschaftsplan.

Wie hoch ist das Hausgeld pro Quadratmeter?

Üblich sind 3,00 bis 4,50 Euro je Quadratmeter und Monat. Bei 70 Quadratmetern also grob 210 bis 315 Euro, abhängig von Baujahr, Zustand und Ausstattung.

Welches Hausgeld ist auf den Mieter umlagefähig?

Die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung, also etwa 60 bis 70 Prozent. Verwaltervergütung und Rücklagenzuführung trägt der Eigentümer allein.

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?

Bei Vermietung ja, als Werbungskosten - allerdings nur die tatsächlich verausgabten Beträge. Die Rücklagenzuführung wirkt erst, wenn die Gemeinschaft das Geld verwendet.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Hausgeld zahlt der Eigentümer an die WEG. Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Mieter oder Eigentümer mit geringem Einkommen.

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